- persönliche Schallschutzmittel
- Alternativen zur primären Lärmminderung, die anzuwenden sind, wenn die Maßnahmen der Lärmbekämpfung (⇡ Lärm) nach den gegebenen technischen Möglichkeiten nicht mehr ausreichen, um den Schallpegel unter 90 dB(A) zu halten.- Möglichkeiten: Gehörschutzstöpsel, Gehörschutzkapseln, Schallschutzhelme (Helme, die den Kopf weitgehend umschließen; bei mehr als 120 dB(A) zu tragen), Schallschutzanzüge (Ergänzung zu Schallschutzhelmen; bei mehr als 100 dB(A) zu tragen). Es gehört zur Aufsichtspflicht des Unternehmers (⇡ Fürsorgepflicht), dafür Sorge zu tragen, dass die p.Sch. benutzt werden.
Lexikon der Economics. 2013.